Gästebeitrag

Die Stadt Borkum erhebt einen Gästebeitrag, den wir für Sie einziehen und abrechnen. Die genauen Sätze des Gästebeitrags erfahren Sie HIER.

Sofern Ihr Aufenthalt bei uns beruflich bedingt ist und Sie mindestens acht Stunden beruflich auf Borkum gebunden sind, besteht keine Beitragspflicht. In allen anderen Fällen sind Sie gästebeitragspflichtig. Bitte legen Sie uns spätestens beim Check-In Ihre Arbeitgeberbescheinigung vor, da einmal gemeldete Beiträge uns von der Stadt nicht erstattet werden. Ohne Arbeitgeberbescheinigung sind wir verpflichtet, den Gästebeitrag von Ihnen zu erheben.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir an diese Maßnahme gebunden sind.

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